Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oettner & Seidel Klähn GmbH.
1. Geltung
Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstiger Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Kunden, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag. Schweigen unsererseits zu AGB des Kunden oder Änderungen an unseren AGB durch den Kunden bedeuten keine Zustimmung.
1.1 Überlassung von Standardsoftware
Erwirbt der Kunde auf der Basis eines Kaufvertrags Standard-Softwareprogramme (nachstehend Software oder Programm) über Oettner & Seidel Klähn GmbH, gelten ausschließlich die Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers oder Lieferanten (Anbieter), die Oettner & Seidel Klähn GmbH an den Kunden bei Vertragsabschluss durchreicht und der jeweiligen Lieferung beifügt. Der Nutzungsvertrag kommt insoweit nur mit dem jeweiligen Anbieter zustande.
1.2 Dienstleistungen
Beratungs- und sonstige Dienstleistungen erbringt Oettner & Seidel Klähn GmbH nach bestem Wissen und Gewissen, nach Maßgabe der für die jeweilige Situation gegebenen Standards und mit dem Ziel, ein Arbeiten des Kunden mit seiner Hard- und Software nach Maßgabe des jeweils einzelvertraglich vereinbarten Leistungsumfangs zu ermöglichen, ohne aber eine Garantie für den Erfolg der Dienstleistungen zu übernehmen. Ein bestimmtes Beratungsergebnis wird nicht geschuldet. Der Kunde trägt stets die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Oettner & Seidel Klähn GmbH ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung der Dienstleistungen zu beauftragen und ganz oder teilweise einzusetzen. Der Kunde wird Oettner & Seidel Klähn GmbH bei der Erbringung von vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Die Datensicherung vor und während der Ausführung von Dienstleistungen obliegt dem Kunden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf, Streichung, Lieferungsausschluss und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Vereinbarungen besonderer Verkaufsbedingungen durch unsere Vertreter sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend. Abbildungen und Zeichnungen sowie technische Daten in Angeboten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen neuesten Stand zu entsprechen. Sie begründen deshalb weder zugesicherte Eigenschaften noch sind sie für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes relevant. Im Hinblick auf Veränderungen durch den technischen Fortschritt sind wir berechtigt, Spezifikationen der bestellten Geräte vor Lieferung auszutauschen oder zu ändern, wenn sich dadurch keine wesentliche Änderung der Funktion der Geräte ergibt
3. Rücktrittsrecht von Oettner & Seidel Klähn GmbH
Oettner & Seidel Klähn GmbH hat das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn Gegenstand der Leistungspflicht Waren, Nutzungsrechte oder sonstige Leistungen anderer Unternehmen (Vorlieferanten) sind, die Oettner & Seidel Klähn GmbH selbst dort beziehen muss, und der Vorlieferant erst nach Vertragsabschluss seine Leistungen verweigert oder von wesentlich geänderten oder neuen Voraussetzungen oder Gegenleistungen abhängig macht, die Oettner & Seidel Klähn GmbH bei Abschluss des jeweiligen Vertrags mit dem Kunden nicht erwarten konnte. Oettner & Seidel Klähn GmbH muss in diesen Fällen den Rücktritt unverzüglich erklären und etwaige erbrachte Gegenleistungen des Kunden diesem unverzüglich erstatten.
4. Preise
Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise und sonstigen Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich ab Lager. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Soweit Leistungen nach Aufwand vergütet werden, richten sich die Stundensätze und Reisekosten nach den jeweils gültigen Preislisten der Oettner & Seidel Klähn GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Versand und Gefahrenübertrag
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, dem (auch im Falle frachtfreier Lieferung) die Ware geliefert ist, sobald sie der Bahn, Post oder einem sonstigen Transportunternehmen übergeben worden ist. Alle Reklamationen wegen beschädigter Ware oder Verlust sind daher sofort beim anliefernden Unternehmen anzuzeigen. Die Bestimmung des Transportweges steht uns frei. Der Versand erfolgt in branchenüblicher Verpackung.
6. Lieferung
Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Zahlung
Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen rein netto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Versand per Nachnahme oder Vorkasse bleibt uns vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Oettner & Seidel Klähn GmbH ist unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von bis zu 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle etwaigen Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen, sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8. Eigentumsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Dem Kunden ist eine entgeltliche oder unentgeltliche oder leihweise Weitergabe der Vorbehaltsware ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Kunde seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz.
9. Mängelhaftung
Reklamationen wegen falscher oder mangelhafter Waren, fehlerhafter oder nicht vertragsgemäßer sonstiger Leistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware oder der Erbringung sonstiger Leistungen schriftlich bei uns eingehen. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Rügefrist von 6 Monaten nach Absendung. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Softwareüberlassungsbedingungen der Hersteller der von uns vertriebenen Standardsoftware.
10. Gewährleistung für Anpassungsprogrammierung und Dienstleistung
Für Leistungen zur Anpassung von handelsüblicher Software auf Bestellung des Kunden nach dessen Bedürfnissen (Anpassungsprogrammierung) übernimmt Oettner & Seidel Klähn GmbH die Gewährleistung, sofern die Anpassungsprogrammierung in einem Maße fehlerhaft ist, die den Gebrauch ausschließt. Beruht die Fehlerhaftigkeit der Programmierung auf Informationen, die der Kunde der Oettner & Seidel Klähn GmbH erteilt hat, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, Oettner & Seidel Klähn GmbH war die Fehlerhaftigkeit der Information bekannt.
Wird eine Anpassungsprogrammierung durch den Kunden als mangelhaft beanstandet, so prüft OSKG den vom Kunden mitgeteilten Sachverhalt und beseitigt den Mangel. Oettner & Seidel Klähn GmbH kann hierzu eine angemessene Frist verlangen. Kann ein Mangel jedoch nicht festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Bedienung der eingesetzten Software. Oettner & Seidel Klähn GmbH kann die Verpflichtung zur Mängelbeseitigung auch durch ein Softwareupdate erfüllen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen fehlerhafter Anpassungsprogrammierung oder mangelhafter Beratungsleistung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird.
Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche durch Oettner & Seidel Klähn GmbH erfolglos oder steht keine neuere Programmversion (Update) zur Mängelbeseitigung zur Verfügung, so leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf.
Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkunden, die Abtretung oder Verpfändung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Aufrechnung mit oder gegen Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ausgeschlossen. Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere mit Oettner & Seidel Klähn GmbH geschlossene Verträge. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach dass solche Veränderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Für einen falschen Rat oder eine falsche Auskunft haftet Oettner & Seidel Klähn GmbH, sofern Oettner & Seidel Klähn GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Wird eine Dienstleistung als mangelhaft beanstandet, so hat der Kunde in seiner Mängelrüge anzugeben, welche Mängel im Einzelnen gerügt werden. Oettner & Seidel Klähn GmbH ist berechtigt, bei Vorliegen der gerügten Mängel diese in einer angemessenen Frist zu beseitigen.
11. Vertraulichkeit
OSEK weist darauf hin, dass Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Beachtung desselben verarbeitet werden. Oettner & Seidel Klähn GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin. Sofern nicht die Zuständigkeit des Landgerichtes eröffnet ist, ist das Amtsgericht Lichtenberg Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das für ausländische Kunden ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen
13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren nicht ihre sonstige Verbindlichkeit. Ist eine Regelung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen undurchführbar, so tritt an Stelle dessen, was vereinbart wurde das, was die Parteien bei Kenntnis der Undurchführbarkeit vereinbart haben würden, hätten sie die Undurchführbarkeit gekannt. Maßgebend ist das angestrebte wirtschaftliche Ergebnis.