SEPA – so lautet die Zukunft des Zahlungsverkehrs innerhalb Europas. Und zwar endgültig ab 1. Februar 2014. Danach ist kein anderes Format mehr zulässig.
SEPA – Überweisungen sind mit der GDI – Finanzbuchhaltung seit geraumer Zeit möglich und werden bereits von vielen Kunden genutzt.
Neu hinzukommen sind die SEPA – Lastschriften. Zusätzlich zu den Feldern BIC und IBAN ist es notwendig, Mandate zu verwalten, eine Gläubiger-Identifikationsnummer zu hinterlegen sowie bei Ihren Kunden eine Mandatsreferenz einzutragen.
Was SEPA für die Handhabung des Zahlungsverkehrs innerhalb der GDI-Software bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
So unterstützt Sie GDI-Finanzbuchhaltung bei der Umsetzung
- Die Stammdaten Ihrer Kunden und Lieferanten, die bisher Kontonummer und Bankleitzahl für die Zahlungen enthalten, müssen neu mit BIC und IBAN versehen werden.
- Die nächste freigegebene Programmversion wird Ihnen die Möglichkeit bieten, diese Umsetzung automatisch durchzuführen.
Der Einzug von SEPA-Lastschriften wird im Laufe des 2. Halbjahres 2013 mit GDI Finanzbuchhaltung möglich sein.
Was ist zusätzlich zu beachten?
- Der Verwendungszweck einer SEPA-Überweisung ist auf 140 Zeichen gekürzt. In der GDI-Finanzbuchhaltung können Sie den Aufbau der Verwendungszwecke generieren und entscheiden, welche Informationen an den Zahlungsempfänger übermittelt werden sollen. Diese Vorbereitungen können Sie bereits jetzt treffen.
- Ihre Formulare (Rechnungen, Mahnungen etc.) sind mit BIC und IBAN Ihrer Hausbank zu versehen. Bitte versäumen Sie nicht, diese Formularänderungen vorzubereiten. Ihr GDI Fachhandelspartner wird Sie dabei gerne unterstützen.
- Für SEPA-Überweisungen gibt es keine Betragsgrenzen, allerdings besteht weiterhin die Meldepflicht bei Auslandszahlungen an die Deutsche Bundesbank bei Überweisungen über 12.500 Euro.
So übermitteln Sie die SEPA-Zahlungsdatei an Ihre Bank
- Die Sepa.xml-Datei wird auf elektronischem Weg an Ihre Bank übertragen. Ihnen steht hier das GDI-Directbanking oder die Übergabe an Ihr Banking-Programm zur Verfügung.
Hinweis bei Anwendung GDI-Directbanking
- Je nachdem, wann Ihre Hausbank synchronisiert wurde, ist eventuell in den Zugangsdaten nur die nationale Kontonummer mit BLZ hinterlegt. Fehlermeldung: „Nationale Kontenverbindung nicht erlaubt“.
- In diesem Fall muss die aktuellste DDBAC installiert und die Synchronisation Ihrer Bank mit IBAN und BIC neu durchgeführt werden.
Wenn Sie GDI-Auftrag & Warenwirtschaft und GDI-Finanzbuchhaltung einsetzen
Welches der Programme sollte führend die Mandate verwalten?
Hier unsere Hinweise für die verschiedenen Lösungen von GDI-Programmen.
Voraussetzungen für SEPA-Lastschriften
- IBAN und BIC
Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden für SEPA-Lastschriften grundsätzlich IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl benötigt.
- Ein Lastschrift-Mandat
Der Zahlungsempfänger übergibt – z.B. zusammen mit der Rechnung / dem Vertrag einen Mandats-Vordruck an den Zahler.Dieses Mandat muss folgende Daten enthalten:
- Die individuelle Kennung zur Identifizierung, die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese ist in Deutschland 18 Stellen lang und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben
- die Mandatsreferenz (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer)Diese Lastschriftmandate ersetzen die bisherigen Einzugsermächtigungen.
Informationen zu SEPA Überweisungen mit GDI-Lohn & Gehalt/Baulohn