Die E-Bilanz ist Pflicht. Mit GDI nicht gefühlt.

Das Einkommenssteuergesetz will es so: Bilanz und GuV müssen jetzt elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wie immer fristgerecht und mit der vorgeschriebenen Taxonomie.

Warum das für Sie mit GDI E-Bilanz kein Problem ist, zeigt Ihnen unser Video. In 3 Minuten, mit Klartext und übersichtlich:

Das GDI E-Bilanz-Modul

Dieses Zusatzmodul zur GDI-Finanzbuchhaltung zahlt sich aus, wie Sie auf einen Blick erkennen können. Es erlaubt:

    • Rasches und sicheres Erstellen von Handelsbilanz, Überleitungsrechnung und Steuerbilanz
    • Prüfen und Versenden der Steuerbilanz-Daten
    • Import der BMF-Taxonomie und Bearbeitung in dynamischen Eingabemasken
    • Einbinden freigegebener ERiC-Version
    • Beliebig viele Sachkonten einer Taxonomie-Position zuzuordnen
    • Übermittlung der E-Bilanz im Dialog- oder Stapelmodus mit Vorabkontrolle
    • Archivierung von Sendeprotokollen und Projektdateien

Was Sie über die E-Bilanz wissen sollten

Die Einführung der E-Bilanz bringt für alle buchführenden Unternehmen in Deutschland – unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe – differenziertere Buchungsanforderungen als bisher mit sich.

In der GDI-Finanzbuchhaltung müssen ggf. verschiedene neue Konten angelegt werden – z. B. im Umsatz- und Vorsteuerbereich, für sonstige betriebliche Erträge oder bei Materialaufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Es wird empfohlen, frühzeitig mit dem Steuerberater zu klären, welche Konten für die E-Bilanz zusätzlich benötigt werden; dadurch können Sie Mehraufwände und zusätzliche Kosten für Ihr Unternehmen effektiv vermeiden.

Zusätzlich erforderliche Konten

Die für die E-Bilanz notwendigen zusätzlichen Konten können einfach per Mausklick erstellt werden. In der GDI-Finanzbuchhaltung sind alle für die E-Bilanz notwendigen Konten in den Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 hinterlegt. Eine Überprüfung und ein Abgleich mit bereits vorhandenen Konten erfolgt automatisch.

Zeitlicher Ablauf

Die Einführung der neuen Konten und Buchungsvorgänge in Ihrem Unternehmen sollte baldmöglichst erfolgen, um eine entsprechende Routine in der Buchhaltung zu erreichen. Eine Schulung des Personals durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist eine effiziente Möglichkeit, die Erfordernisse der E-Bilanz optimal umzusetzen. Dazu gehört das steuerliche Buchen bereits während des laufenden Jahres. Damit werden die korrekten Gliederungstiefen schon vorab festgelegt.
Für die Umsetzung der neuen Bilanzierungsregeln gelten aktuell folgende Vorgaben des Gesetzgebers:

    • Bilanz des Wirtschaftsjahres 2012: Die Übermittlung erfolgt im Kalenderjahr 2013 – hier ist die freiwillige elektronische Übermittlung oder – gedeckt durch die Nichtbeanstandungsregelung – auch noch die Papierform gültig
    • Bilanz des Wirtschaftsjahres 2013: Die Übermittlung erfolgt im Kalenderjahr 2014 – die elektronische Übermittlung ist Pflicht
  • Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt als Wirtschaftsjahr 2013 der Zeitraum, der 2013 endet

Hinweise bei Übermittlung der E-Bilanz durch den Steuerberater

    • Klären Sie die notwendigen Änderungen in Ihren Buchungsvorgängen mit Ihrem Steuerberater. Dadurch wird sein zusätzlicher Umbuchungsaufwand minimiert.
  • Übergeben Sie die gesamten Buchungsvorgänge eines Jahres an den Steuerberater. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Übermittlung der E-Bilanz erfolgt dann durch das Steuerbüro.