Das Einkommenssteuergesetz will es so: Bilanz und GuV müssen jetzt elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Wie immer fristgerecht und mit der vorgeschriebenen Taxonomie.
Warum das für Sie mit GDI E-Bilanz kein Problem ist, zeigt Ihnen unser Video. In 3 Minuten, mit Klartext und übersichtlich:
Das GDI E-Bilanz-Modul
Dieses Zusatzmodul zur GDI-Finanzbuchhaltung zahlt sich aus, wie Sie auf einen Blick erkennen können. Es erlaubt:
- Rasches und sicheres Erstellen von Handelsbilanz, Überleitungsrechnung und Steuerbilanz
- Prüfen und Versenden der Steuerbilanz-Daten
- Import der BMF-Taxonomie und Bearbeitung in dynamischen Eingabemasken
- Einbinden freigegebener ERiC-Version
- Beliebig viele Sachkonten einer Taxonomie-Position zuzuordnen
- Übermittlung der E-Bilanz im Dialog- oder Stapelmodus mit Vorabkontrolle
- Archivierung von Sendeprotokollen und Projektdateien
Was Sie über die E-Bilanz wissen sollten
Die Einführung der E-Bilanz bringt für alle buchführenden Unternehmen in Deutschland – unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe – differenziertere Buchungsanforderungen als bisher mit sich.
In der GDI-Finanzbuchhaltung müssen ggf. verschiedene neue Konten angelegt werden – z. B. im Umsatz- und Vorsteuerbereich, für sonstige betriebliche Erträge oder bei Materialaufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
Es wird empfohlen, frühzeitig mit dem Steuerberater zu klären, welche Konten für die E-Bilanz zusätzlich benötigt werden; dadurch können Sie Mehraufwände und zusätzliche Kosten für Ihr Unternehmen effektiv vermeiden.
Zusätzlich erforderliche Konten
Zeitlicher Ablauf
Für die Umsetzung der neuen Bilanzierungsregeln gelten aktuell folgende Vorgaben des Gesetzgebers:
- Bilanz des Wirtschaftsjahres 2012: Die Übermittlung erfolgt im Kalenderjahr 2013 – hier ist die freiwillige elektronische Übermittlung oder – gedeckt durch die Nichtbeanstandungsregelung – auch noch die Papierform gültig
- Bilanz des Wirtschaftsjahres 2013: Die Übermittlung erfolgt im Kalenderjahr 2014 – die elektronische Übermittlung ist Pflicht
- Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt als Wirtschaftsjahr 2013 der Zeitraum, der 2013 endet
Hinweise bei Übermittlung der E-Bilanz durch den Steuerberater
- Klären Sie die notwendigen Änderungen in Ihren Buchungsvorgängen mit Ihrem Steuerberater. Dadurch wird sein zusätzlicher Umbuchungsaufwand minimiert.
- Übergeben Sie die gesamten Buchungsvorgänge eines Jahres an den Steuerberater. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Übermittlung der E-Bilanz erfolgt dann durch das Steuerbüro.